FÖRDERQUOTEN
Wie viel zahlt die Agentur beim Qualifizierungschancengesetz?
Die Antwort hängt an einer einzigen Zahl: wie viele Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten. Wir rechnen die Staffelung an drei echten Beispielen durch — inklusive des Postens, den die meisten Betriebe übersehen.
Kurz gesagt
- Rechtsgrundlage
- § 82 SGB III
- Kleine Betriebe
- bis 100 %
- Lohnzuschuss
- bis 75 %
- Ihre Kosten
- 0 € Beratung
Die Staffelung seit April 2024
Zwei Quoten, eine Tabelle: Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt werden getrennt gefördert.
Mit dem Weiterbildungsgesetz wurde die Förderung zum 1. April 2024 vereinfacht. Seitdem gibt es nur noch drei Größenklassen. Entscheidend ist die Zahl der Beschäftigten im Betrieb — nicht der Umsatz, nicht die Rechtsform.
| Beschäftigte im Betrieb | Lehrgangskosten | mit Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung | Zuschuss zum Arbeitsentgelt |
|---|---|---|---|
| unter 50 | bis 100 % | bis 100 % | bis 75 % |
| 50 bis unter 500 | 50 % | 55 % | bis 50 % |
| ab 500 | 25 % | 30 % | bis 25 % |
Bei Tarifbindung oder einer Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung kommen jeweils fünf Prozentpunkte hinzu. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten ändert das nichts mehr — dort sind 100 Prozent bereits das Maximum.
Stand der Angaben: September 2026, § 82 SGB III in der Fassung seit dem Weiterbildungsgesetz. Förderbedingungen ändern sich. Verbindlich ist die Auskunft der bewilligenden Stelle — wir prüfen das kostenfrei für Sie mit.
Der Posten, den fast alle übersehen
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt ist oft größer als die Kurskosten selbst.
Die meisten Betriebe fragen nach den Kurskosten und hören dort auf. Dabei liegt der zweite, oft größere Betrag daneben: Die Agentur bezuschusst auch das Arbeitsentgelt, das während der Weiterbildungszeit weiterläuft — einschließlich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.
Das ist der Unterschied zwischen „der Kurs ist bezahlt“ und „die Weiterbildung kostet uns unterm Strich fast nichts“. Gerade bei längeren Maßnahmen in Vollzeit macht dieser Posten den Ausschlag.
Drei Rechenbeispiele
Angenommen, eine Weiterbildung kostet 9.000 Euro und die Mitarbeiterin verdient während der Maßnahme 4.000 Euro brutto im Monat über vier Monate:
| Betrieb | Kurskosten davon gefördert | Lohnkosten davon gefördert | Eigenanteil (gerundet) |
|---|---|---|---|
| Handwerksbetrieb, 18 Beschäftigte | 9.000 € (100 %) | bis 12.000 € (75 %) | ≈ 4.000 € Restlohn |
| Agentur, 120 Beschäftigte | 4.500 € (50 %) | bis 8.000 € (50 %) | ≈ 4.500 € + Restlohn |
| Konzerntochter, 900 Beschäftigte | 2.250 € (25 %) | bis 4.000 € (25 %) | ≈ 6.750 € + Restlohn |
Die Zahlen sind gerundete Beispielrechnungen zur Größenordnung. Was im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Agentur auf Basis Ihrer Unterlagen — genau dafür machen wir den Fördercheck.
UNSER FAZIT
Für Betriebe unter 50 Beschäftigten ist die Rechnung fast immer eindeutig: Der Kurs kostet nichts, und ein Großteil des weitergezahlten Lohns kommt zurück. Wer das nicht nutzt, finanziert Weiterbildung freiwillig aus eigener Tasche.
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Fünf Punkte entscheiden über die Bewilligung.
Der Berufsabschluss liegt vier Jahre zurück
In der Regel muss die letzte Ausbildung oder das Studium mindestens vier Jahre her sein. Ausnahmen gibt es, etwa wenn die Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist.
Mehr als reine Anpassungsfortbildung
Eine Produktschulung oder Softwareeinweisung reicht nicht. Gefördert werden Qualifikationen, die über den aktuellen Arbeitsplatz hinaus verwertbar sind.
Mehr als 120 Stunden Umfang
Kurze Seminare fallen heraus. Die typischen zertifizierten Weiterbildungen liegen deutlich darüber, meist zwischen 200 und 600 Stunden.
Träger und Maßnahme sind AZAV-zugelassen
Ohne Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung wird nichts bewilligt — unabhängig von der inhaltlichen Qualität.
Antrag vor Beginn der Maßnahme
Der Antrag läuft über den Arbeitgeberservice und muss vorliegen, bevor der Kurs startet. Rückwirkend geht nichts.
Häufige Fragen
Zählen Teilzeitkräfte bei der Betriebsgröße mit?+
Gilt das auch für Geschäftsführer?+
Wie viele Mitarbeiter können gleichzeitig gefördert werden?+
Muss der Mitarbeiter die Förderung zurückzahlen, wenn er kündigt?+
Fünfzehn Minuten Klarheit — kostenfrei.
Wir sagen Ihnen, welcher Förderweg für Sie gilt, was er wert ist und was Sie dafür tun müssen. Ohne eigenes Kursprogramm, ohne Verkaufsdruck.