FÖRDERQUOTEN

Wie viel zahlt die Agentur beim Qualifizierungschancengesetz?

Die Antwort hängt an einer einzigen Zahl: wie viele Menschen in Ihrem Betrieb arbeiten. Wir rechnen die Staffelung an drei echten Beispielen durch — inklusive des Postens, den die meisten Betriebe übersehen.

Aktualisiert am 18. September 2026·7 Minuten Lesezeit·Redaktion Förderkonzepte

Kurz gesagt

Rechtsgrundlage
§ 82 SGB III
Kleine Betriebe
bis 100 %
Lohnzuschuss
bis 75 %
Ihre Kosten
0 € Beratung

Die Staffelung seit April 2024

Zwei Quoten, eine Tabelle: Lehrgangskosten und Arbeitsentgelt werden getrennt gefördert.

Mit dem Weiterbildungsgesetz wurde die Förderung zum 1. April 2024 vereinfacht. Seitdem gibt es nur noch drei Größenklassen. Entscheidend ist die Zahl der Beschäftigten im Betrieb — nicht der Umsatz, nicht die Rechtsform.

Beschäftigte im BetriebLehrgangskostenmit Tarifvertrag / Betriebs­vereinbarungZuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50bis 100 %bis 100 %bis 75 %
50 bis unter 50050 %55 %bis 50 %
ab 50025 %30 %bis 25 %

Bei Tarifbindung oder einer Betriebsvereinbarung zur Weiterbildung kommen jeweils fünf Prozentpunkte hinzu. Für Betriebe unter 50 Beschäftigten ändert das nichts mehr — dort sind 100 Prozent bereits das Maximum.

Stand der Angaben: September 2026, § 82 SGB III in der Fassung seit dem Weiterbildungsgesetz. Förderbedingungen ändern sich. Verbindlich ist die Auskunft der bewilligenden Stelle — wir prüfen das kostenfrei für Sie mit.

Der Posten, den fast alle übersehen

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt ist oft größer als die Kurskosten selbst.

Die meisten Betriebe fragen nach den Kurskosten und hören dort auf. Dabei liegt der zweite, oft größere Betrag daneben: Die Agentur bezuschusst auch das Arbeitsentgelt, das während der Weiterbildungszeit weiterläuft — einschließlich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers.

Das ist der Unterschied zwischen „der Kurs ist bezahlt“ und „die Weiterbildung kostet uns unterm Strich fast nichts“. Gerade bei längeren Maßnahmen in Vollzeit macht dieser Posten den Ausschlag.

Drei Rechenbeispiele

Angenommen, eine Weiterbildung kostet 9.000 Euro und die Mitarbeiterin verdient während der Maßnahme 4.000 Euro brutto im Monat über vier Monate:

BetriebKurskosten davon gefördertLohnkosten davon gefördertEigenanteil (gerundet)
Handwerksbetrieb, 18 Beschäftigte9.000 € (100 %)bis 12.000 € (75 %)≈ 4.000 € Restlohn
Agentur, 120 Beschäftigte4.500 € (50 %)bis 8.000 € (50 %)≈ 4.500 € + Restlohn
Konzerntochter, 900 Beschäftigte2.250 € (25 %)bis 4.000 € (25 %)≈ 6.750 € + Restlohn

Die Zahlen sind gerundete Beispielrechnungen zur Größenordnung. Was im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die zuständige Agentur auf Basis Ihrer Unterlagen — genau dafür machen wir den Fördercheck.

UNSER FAZIT

Für Betriebe unter 50 Beschäftigten ist die Rechnung fast immer eindeutig: Der Kurs kostet nichts, und ein Großteil des weitergezahlten Lohns kommt zurück. Wer das nicht nutzt, finanziert Weiterbildung freiwillig aus eigener Tasche.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Fünf Punkte entscheiden über die Bewilligung.

1

Der Berufsabschluss liegt vier Jahre zurück

In der Regel muss die letzte Ausbildung oder das Studium mindestens vier Jahre her sein. Ausnahmen gibt es, etwa wenn die Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist.

2

Mehr als reine Anpassungsfortbildung

Eine Produktschulung oder Softwareeinweisung reicht nicht. Gefördert werden Qualifikationen, die über den aktuellen Arbeitsplatz hinaus verwertbar sind.

3

Mehr als 120 Stunden Umfang

Kurze Seminare fallen heraus. Die typischen zertifizierten Weiterbildungen liegen deutlich darüber, meist zwischen 200 und 600 Stunden.

4

Träger und Maßnahme sind AZAV-zugelassen

Ohne Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung wird nichts bewilligt — unabhängig von der inhaltlichen Qualität.

5

Antrag vor Beginn der Maßnahme

Der Antrag läuft über den Arbeitgeberservice und muss vorliegen, bevor der Kurs startet. Rückwirkend geht nichts.

Häufige Fragen

Zählen Teilzeitkräfte bei der Betriebsgröße mit?+
Ja, für die Größenklasse werden die Beschäftigten gezählt, nicht Vollzeitäquivalente. Wie im Einzelfall gerechnet wird, klären wir im Vorfeld mit dem Arbeitgeberservice — das entscheidet über die Quote und damit über mehrere tausend Euro.
Gilt das auch für Geschäftsführer?+
Für sozialversicherungspflichtig beschäftigte Geschäftsführer kommt eine Förderung in Betracht. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ohne Sozialversicherungspflicht in der Regel nicht. Das prüfen wir individuell.
Wie viele Mitarbeiter können gleichzeitig gefördert werden?+
Eine feste Obergrenze gibt es nicht. In der Praxis empfiehlt sich ein gestaffelter Start, damit der Betrieb arbeitsfähig bleibt — und weil die Agentur die betriebliche Notwendigkeit je Person bewertet.
Muss der Mitarbeiter die Förderung zurückzahlen, wenn er kündigt?+
Die Förderung selbst wird nicht zurückgefordert. Ob eine Rückzahlungsklausel zwischen Betrieb und Beschäftigtem wirksam vereinbart werden kann, ist eine arbeitsrechtliche Frage — dazu beraten wir nicht, dafür ist Ihr Anwalt oder Verband zuständig.

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