RECHENWEG
Lohnkostenzuschuss bei Weiterbildung: so rechnen Sie ihn aus
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt ist der am häufigsten übersehene Teil der Förderung. Wir zeigen den Rechenweg, damit Sie vor dem Gespräch mit der Agentur wissen, um welche Größenordnung es geht.
Kurz gesagt
- Grundlage
- § 82 Abs. 3 SGB III
- Betriebe unter 50
- bis 75 %
- Bezugsgröße
- fortgezahltes Entgelt
- Inklusive
- SV-Pauschale
Was genau bezuschusst wird
Nicht das Gehalt allgemein — das Entgelt für die Weiterbildungszeit.
Der Zuschuss bezieht sich auf das Arbeitsentgelt, das während der Zeit der Weiterbildung fortgezahlt wird, einschließlich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Maßgeblich ist also die Zeit, in der die Person lernt statt zu arbeiten — nicht der gesamte Monatslohn, wenn nur einen Tag pro Woche geschult wird.
Der Rechenweg in drei Schritten
- Weiterbildungszeit bestimmen. Wie viele Stunden ist die Person freigestellt? Bei Vollzeitmaßnahmen die gesamte Arbeitszeit, bei berufsbegleitenden Formaten nur der freigestellte Anteil.
- Fortgezahltes Entgelt dieser Zeit ermitteln. Bruttoentgelt anteilig auf die Weiterbildungsstunden umgelegt, plus die pauschalierten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
- Quote anwenden. Betriebe unter 50 Beschäftigten bis 75 Prozent, 50 bis unter 500 bis 50 Prozent, ab 500 bis 25 Prozent — jeweils fünf Punkte mehr bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Ein durchgerechnetes Beispiel
Ein Betrieb mit 22 Beschäftigten schickt eine Mitarbeiterin für vier Monate in Vollzeit in eine Weiterbildung. Ihr Bruttogehalt beträgt 3.800 Euro monatlich.
- Fortgezahltes Brutto über vier Monate: 15.200 Euro
- Zuzüglich pauschalierter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: rund 18.200 Euro
- Quote bei 22 Beschäftigten: bis 75 Prozent
- Rechnerischer Zuschuss: bis etwa 13.600 Euro
Dazu kommen die Lehrgangskosten, die bei dieser Betriebsgröße bis zu 100 Prozent übernommen werden können. Die Zahlen sind eine Größenordnung zur Orientierung, keine Zusage — was bewilligt wird, entscheidet die Agentur auf Basis Ihrer Unterlagen.
UNSER FAZIT
Deshalb lohnt es sich, vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeberservice zu rechnen: Wer nur die Kurskosten im Blick hat, unterschätzt die Förderung oft um mehr als die Hälfte.
Was Sie dafür vorbereiten müssen
Die Agentur fragt strukturiert — Sie können strukturiert antworten.
Der Arbeitgeberservice braucht Angaben zum Betrieb, zur geplanten Maßnahme und zur Person. Wer das vorbereitet mitbringt, verkürzt das Verfahren spürbar. Wir haben die Fragen, die tatsächlich gestellt werden, in einem Bogen zusammengefasst — als Online-Formular oder als befüllbares PDF. Ausgefüllt zurück an uns, und wir bereiten den Rest vor.
Häufige Fragen
Wird der Zuschuss vorab gezahlt oder erstattet?+
Zählen Urlaubs- und Krankheitstage während der Maßnahme mit?+
Gilt der Zuschuss auch bei berufsbegleitender Weiterbildung?+
Fünfzehn Minuten Klarheit — kostenfrei.
Wir sagen Ihnen, welcher Förderweg für Sie gilt, was er wert ist und was Sie dafür tun müssen. Ohne eigenes Kursprogramm, ohne Verkaufsdruck.