RECHENWEG

Lohnkostenzuschuss bei Weiterbildung: so rechnen Sie ihn aus

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt ist der am häufigsten übersehene Teil der Förderung. Wir zeigen den Rechenweg, damit Sie vor dem Gespräch mit der Agentur wissen, um welche Größenordnung es geht.

Aktualisiert am 14. September 2026·6 Minuten Lesezeit·Redaktion Förderkonzepte

Kurz gesagt

Grundlage
§ 82 Abs. 3 SGB III
Betriebe unter 50
bis 75 %
Bezugsgröße
fortgezahltes Entgelt
Inklusive
SV-Pauschale

Was genau bezuschusst wird

Nicht das Gehalt allgemein — das Entgelt für die Weiterbildungszeit.

Der Zuschuss bezieht sich auf das Arbeitsentgelt, das während der Zeit der Weiterbildung fortgezahlt wird, einschließlich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Maßgeblich ist also die Zeit, in der die Person lernt statt zu arbeiten — nicht der gesamte Monatslohn, wenn nur einen Tag pro Woche geschult wird.

Der Rechenweg in drei Schritten

  1. Weiterbildungszeit bestimmen. Wie viele Stunden ist die Person freigestellt? Bei Vollzeitmaßnahmen die gesamte Arbeitszeit, bei berufsbegleitenden Formaten nur der freigestellte Anteil.
  2. Fortgezahltes Entgelt dieser Zeit ermitteln. Bruttoentgelt anteilig auf die Weiterbildungsstunden umgelegt, plus die pauschalierten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
  3. Quote anwenden. Betriebe unter 50 Beschäftigten bis 75 Prozent, 50 bis unter 500 bis 50 Prozent, ab 500 bis 25 Prozent — jeweils fünf Punkte mehr bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Ein Betrieb mit 22 Beschäftigten schickt eine Mitarbeiterin für vier Monate in Vollzeit in eine Weiterbildung. Ihr Bruttogehalt beträgt 3.800 Euro monatlich.

  • Fortgezahltes Brutto über vier Monate: 15.200 Euro
  • Zuzüglich pauschalierter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung: rund 18.200 Euro
  • Quote bei 22 Beschäftigten: bis 75 Prozent
  • Rechnerischer Zuschuss: bis etwa 13.600 Euro

Dazu kommen die Lehrgangskosten, die bei dieser Betriebsgröße bis zu 100 Prozent übernommen werden können. Die Zahlen sind eine Größenordnung zur Orientierung, keine Zusage — was bewilligt wird, entscheidet die Agentur auf Basis Ihrer Unterlagen.

UNSER FAZIT

Deshalb lohnt es sich, vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeberservice zu rechnen: Wer nur die Kurskosten im Blick hat, unterschätzt die Förderung oft um mehr als die Hälfte.

Was Sie dafür vorbereiten müssen

Die Agentur fragt strukturiert — Sie können strukturiert antworten.

Der Arbeitgeberservice braucht Angaben zum Betrieb, zur geplanten Maßnahme und zur Person. Wer das vorbereitet mitbringt, verkürzt das Verfahren spürbar. Wir haben die Fragen, die tatsächlich gestellt werden, in einem Bogen zusammengefasst — als Online-Formular oder als befüllbares PDF. Ausgefüllt zurück an uns, und wir bereiten den Rest vor.

Häufige Fragen

Wird der Zuschuss vorab gezahlt oder erstattet?+
In der Regel wird nach Maßnahmebeginn auf Nachweis abgerechnet. Den genauen Ablauf legt der Bewilligungsbescheid fest — wir gehen ihn mit Ihnen durch.
Zählen Urlaubs- und Krankheitstage während der Maßnahme mit?+
Maßgeblich ist das tatsächlich fortgezahlte Entgelt für die Weiterbildungszeit. Abweichungen wie längere Krankheit sollten Sie der Agentur mitteilen, damit die Abrechnung sauber bleibt.
Gilt der Zuschuss auch bei berufsbegleitender Weiterbildung?+
Ja, dann bezogen auf den freigestellten Anteil der Arbeitszeit. Bei Maßnahmen komplett außerhalb der Arbeitszeit entfällt er, weil kein Entgelt für Weiterbildungszeit fortgezahlt wird — die Lehrgangskostenförderung bleibt davon unberührt.

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