ABGRENZUNG
Bildungsgutschein trotz Job — geht das?
Kurz: manchmal ja, meistens anders. Wer in Arbeit steht, bekommt in der Regel keinen Bildungsgutschein — dafür aber oft eine Förderung, die deutlich mehr wert ist. Wir zeigen, welcher Weg wann greift.
Kurz gesagt
- Für Beschäftigte
- meist § 82 SGB III
- Ausnahmen
- ja, drei Stück
- Wer beantragt
- Sie oder Ihr Betrieb
- Kostenübernahme
- bis 100 %
Die Regel — und die drei Ausnahmen
Der Bildungsgutschein zielt auf Menschen ohne gesicherte Beschäftigung.
Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III setzt voraus, dass die Weiterbildung nötig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden. Wer unbefristet beschäftigt ist und einen Berufsabschluss hat, erfüllt das in der Regel nicht. Es gibt aber drei Konstellationen, in denen auch Beschäftigte einen Gutschein bekommen:
- Drohende Arbeitslosigkeit. Stellenabbau ist angekündigt, der Vertrag läuft aus, der Betrieb schließt eine Abteilung. Wichtig ist, dass sich das belegen lässt — etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
- Kein Berufsabschluss. Wer ungelernt arbeitet, kann eine abschlussbezogene Weiterbildung gefördert bekommen — auch aus einem laufenden Job heraus.
- Gesundheitliche Gründe. Wenn die bisherige Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann, ist eine Umorientierung förderfähig.
Trifft keiner dieser Fälle zu, heißt das nicht, dass Sie leer ausgehen. Im Gegenteil.
Der Weg für Beschäftigte: das Qualifizierungschancengesetz
Weniger bekannt, aber für Angestellte fast immer der größere Topf.
Für Menschen in Arbeit ist § 82 SGB III gemacht. Der Unterschied zum Bildungsgutschein ist größer, als es auf den ersten Blick aussieht:
| Bildungsgutschein | Qualifizierungschancengesetz | |
|---|---|---|
| Zielgruppe | ohne Arbeit oder bedroht | in Beschäftigung |
| Antrag stellt | Sie selbst | Ihr Arbeitgeber |
| Lehrgangskosten | 100 % | bis 100 % (Betriebe unter 50) |
| Lohn während der Zeit | ALG / Bürgergeld läuft | Gehalt läuft, bis 75 % erstattet |
| Job danach | wird gesucht | bleibt bestehen |
Der entscheidende Punkt: Beim Qualifizierungschancengesetz behalten Sie Ihren Arbeitsplatz und Ihr Gehalt. Ihr Betrieb bekommt einen Teil des Lohns erstattet — das ist das Argument, mit dem Sie ins Gespräch gehen können. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, steht in unserem Ratgeber zu den Förderquoten.
UNSER FAZIT
Wenn Sie einen Job haben, ist die richtige Frage meist nicht „Bekomme ich einen Bildungsgutschein?“, sondern „Wie bringe ich das Thema bei meinem Arbeitgeber ein?“. Die Förderung ist da — sie muss nur beantragt werden.
So sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an
Drei Sätze, die in der Praxis funktionieren.
Viele Beschäftigte scheuen das Gespräch, weil sie befürchten, als wechselwillig zu gelten. Die Erfahrung aus unseren Beratungen ist eine andere: Betriebe reagieren fast immer positiv, sobald klar wird, dass die Weiterbildung sie kaum etwas kostet.
- „Ich habe mir angesehen, wie wir [Thema] im Betrieb besser aufstellen könnten.“ — Nutzen für den Betrieb zuerst, nicht die eigene Karriere.
- „Es gibt dafür eine Förderung der Agentur für Arbeit — bei unserer Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Kurskosten und ein Zuschuss zum Lohn.“
- „Es gibt eine kostenfreie Stelle, die das prüft und den Antrag begleitet. Wir müssten nur ein Erstgespräch führen.“
Den dritten Punkt übernehmen wir. Sie können Ihrem Betrieb unseren Erhebungsbogen weitergeben — darin steht alles, was die Agentur wissen will.
Häufige Fragen
Mein Arbeitgeber will nicht. Was nun?+
Muss ich meinen Arbeitgeber über einen Bildungsgutschein informieren?+
Geht beides gleichzeitig?+
Fünfzehn Minuten Klarheit — kostenfrei.
Wir sagen Ihnen, welcher Förderweg für Sie gilt, was er wert ist und was Sie dafür tun müssen. Ohne eigenes Kursprogramm, ohne Verkaufsdruck.