FÖRDERWEGE 2026

Weiterbildung fördern lassen 2026: Welche Töpfe es noch gibt

Die Länder streichen ihre Bildungsschecks zusammen — der Bund zahlt weiter, und zwar ein Vielfaches. Wir haben alle Förderwege nebeneinandergelegt: was noch läuft, was ausgesetzt ist und wo für Sie das meiste Geld liegt.

Aktualisiert am 23. September 2026·9 Minuten Lesezeit·Redaktion Förderkonzepte

Kurz gesagt

Größter Topf
Qualifizierungschancengesetz
Für Arbeitssuchende
Bildungsgutschein
Landesschecks
meist 500 – 1.500 €
Bundesförderung
bis 100 % + Lohnzuschuss

Die kurze Antwort

Es gibt 2026 zwei große und viele kleine Förderwege. Die großen kommen vom Bund.

Wer heute eine Weiterbildung finanziert bekommen will, landet fast immer bei einem von zwei Instrumenten: dem Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) für Menschen ohne Arbeit oder mit drohender Arbeitslosigkeit, und dem Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) für Menschen, die in einem Job stehen. Beide werden von der Agentur für Arbeit bewilligt, beide können die kompletten Lehrgangskosten tragen.

Daneben gibt es die Bildungsschecks und Weiterbildungsbonusse der Bundesländer. Die sind deutlich kleiner — typischerweise 500 bis 1.500 Euro — und in mehreren Ländern inzwischen eingestellt oder ausgesetzt. Wer nur den Landesscheck kennt, lässt in der Regel den größeren Betrag liegen.

Die Größenordnung im direkten Vergleich

Eine typische zertifizierte Weiterbildung mit IHK-Abschluss kostet zwischen 6.000 und 15.000 Euro. Was die einzelnen Wege davon tragen, unterscheidet sich erheblich:

FörderwegFür wenWas übernommen wirdLohnkosten
QualifizierungschancengesetzBeschäftigte, über den Arbeitgeberbis 100 % der Lehrgangskostenbis 75 % Zuschuss
BildungsgutscheinArbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit Bedrohte100 % der LehrgangskostenArbeitslosengeld läuft weiter
Bildungsscheck NRW 2.0Privatpersonen in NRW50 %, max. 500 €
Weiterbildungsbonus HamburgBeschäftigte in Hamburg50 – 100 %, max. 1.500 €
Weiterbildungsscheck SachsenBeschäftigte in Sachsenderzeit ausgesetzt
Qualifizierungsscheck HessenBeschäftigte in HessenEnde 2021 eingestellt

UNSER FAZIT

Der Unterschied ist kein Detail, sondern Faktor zehn bis zwanzig. Ein Landesscheck deckt einen Bruchteil einer Weiterbildung. Die Bundesförderung deckt sie ganz — und zahlt beim Qualifizierungschancengesetz zusätzlich einen Teil des Lohns weiter.

Weg 1: Der Bildungsgutschein

Für alle, die gerade keinen Job haben oder ihn zu verlieren drohen.

Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch, aber klare Kriterien. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft, ob die Weiterbildung notwendig ist, um Sie in Arbeit zu bringen oder in Arbeit zu halten. Fällt die Prüfung positiv aus, werden die Lehrgangskosten vollständig übernommen.

  • Wer: Arbeitslose, Arbeitssuchende, Menschen mit drohendem Jobverlust, Beschäftigte ohne Berufsabschluss
  • Was: 100 % der Lehrgangskosten, dazu Fahrt- und teils Kinderbetreuungskosten
  • Bedingung: Der Kurs muss AZAV-zertifiziert sein und der Träger zugelassen
  • Dauer: Der Gutschein ist befristet, in der Regel drei Monate

Der häufigste Fehler: erst den Kurs buchen, dann zur Agentur gehen. Das funktioniert nicht. Der Gutschein muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen — rückwirkend wird nichts bewilligt.

Weg 2: Das Qualifizierungschancengesetz

Für Unternehmen, die ihre Leute weiterbilden wollen — der größte Topf.

Seit der Reform zum 1. April 2024 ist die Förderung nach § 82 SGB III deutlich einfacher gestaffelt. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten im Betrieb:

BetriebsgrößeLehrgangskostenMit Tarif­vertrag / Betriebs­vereinbarungZuschuss zum Arbeitsentgelt
unter 50 Beschäftigtebis 100 %bis 100 %bis 75 %
50 bis unter 50050 %55 %bis 50 %
ab 500 Beschäftigte25 %30 %bis 25 %

Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt ist der Punkt, den die meisten Betriebe übersehen: Die Agentur erstattet einen Teil des Lohns, der während der Weiterbildungszeit weiterläuft — einschließlich der pauschalierten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers. Für einen Betrieb mit unter 50 Beschäftigten bedeutet das: Kurs kostenfrei, und drei Viertel des Lohns kommen zurück.

Welche Voraussetzungen gelten

  • Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück
  • Die Weiterbildung vermittelt mehr als arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung
  • Sie dauert mehr als 120 Stunden
  • Träger und Maßnahme sind nach AZAV zugelassen
  • Der Antrag läuft über den Arbeitgeberservice — vor Beginn der Maßnahme

Weg 3: Die Länder — kleiner und im Rückzug

Bildungsschecks sind nett, aber sie ersetzen keine Bundesförderung.

In den vergangenen Jahren hat sich die Landschaft der Landesprogramme spürbar ausgedünnt. Drei Beispiele, die stellvertretend für den Trend stehen:

Nordrhein-Westfalen: nur noch privat

Der alte Bildungsscheck NRW wurde zum 30. Juni 2024 eingestellt. Seit dem 1. Februar 2026 gibt es den Bildungsscheck 2.0 — ausschließlich für Einzelpersonen, mit 50 Prozent der Kosten und maximal 500 Euro, einmal im Kalenderjahr, bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 50.000 Euro. Einen betrieblichen Zugang über den Arbeitgeber gibt es nicht mehr. Unternehmen in NRW, die früher den betrieblichen Scheck genutzt haben, stehen damit ohne Landesförderung da — und übersehen dabei oft, dass der Bundesweg ohnehin deutlich mehr bringt.

Sachsen: ausgesetzt

Der Weiterbildungsscheck Sachsen war mit bis zu 80 Prozent der Kosten eines der großzügigeren Landesprogramme. Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen dafür jedoch keine Mittel bereit, Anträge sind derzeit nicht möglich. Für sächsische Betriebe bleibt der Weg über die Agentur für Arbeit — der unverändert läuft.

Hessen: seit 2021 Geschichte

Der Qualifizierungsscheck der Initiative ProAbschluss wurde Ende 2021 eingestellt. Die Bildungscoaches beraten weiter, verweisen aber in aller Regel genau auf die Bundesinstrumente.

Stand der Angaben: September 2026, geprüft an den Angaben von MAGS NRW, Sächsischer Aufbaubank, ESF Hamburg und WIBank Hessen. Förderbedingungen ändern sich. Verbindlich ist immer die Auskunft der bewilligenden Stelle — wir prüfen das für Sie kostenfrei mit.

Welcher Weg gilt für Sie?

Drei Fragen reichen meist, um den richtigen Topf zu finden.

1

Stehen Sie in einem Arbeitsverhältnis?

Ja → Qualifizierungschancengesetz über den Arbeitgeber. Nein → Bildungsgutschein über Agentur oder Jobcenter. Beides schließt sich gegenseitig aus.

2

Wie viele Menschen beschäftigt der Betrieb?

Unter 50 — dann greift die höchste Quote: bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Das ist der Regelfall im Mittelstand.

3

Liegt der Berufsabschluss mindestens vier Jahre zurück?

Das ist die zentrale Hürde beim Qualifizierungschancengesetz. Liegt er näher, prüfen wir Ausnahmen — etwa bei Beschäftigten in vom Strukturwandel betroffenen Tätigkeiten.

4

Ist der Kurs AZAV-zugelassen?

Ohne Zulassung von Träger und Maßnahme wird nichts bewilligt — unabhängig davon, wie sinnvoll die Weiterbildung inhaltlich wäre. Wir prüfen das vorab.

Häufige Fragen

Kann ich Landesscheck und Bundesförderung kombinieren?+
In aller Regel nicht für dieselbe Maßnahme. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen. Sinnvoll ist deshalb, zuerst den größeren Topf zu prüfen — das ist fast immer die Bundesförderung.
Muss mein Arbeitgeber beim Qualifizierungschancengesetz mitmachen?+
Ja. Der Antrag läuft über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, und der Betrieb stellt Sie für die Weiterbildungszeit frei. Dafür bekommt er einen Teil des Lohns erstattet — das ist das Argument, mit dem die meisten Gespräche gelingen.
Wie lange dauert die Bewilligung?+
Von der ersten Anfrage bis zur Zusage vergehen typischerweise zwei bis sechs Wochen, abhängig von der Auslastung der zuständigen Agentur und davon, wie vollständig die Unterlagen sind. Ein sauber ausgefüllter Erhebungsbogen verkürzt das spürbar.
Was kostet Ihre Beratung?+
Nichts. Wir sind trägerneutraler Lotse und rechnen mit den Bildungsträgern ab, nicht mit Ihnen. Sie zahlen weder für die Prüfung noch für die Antragsbegleitung.

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