ORGANISATION

Freistellung für Weiterbildung: wer zahlt die Zeit?

Die Kosten sind meist das kleinere Problem — die Zeit ist das größere. Wir zeigen die drei Modelle, mit denen Betriebe die Abwesenheit organisieren, und wer die Stunden jeweils bezahlt.

Aktualisiert am 8. September 2026·5 Minuten Lesezeit·Redaktion Förderkonzepte

Kurz gesagt

Vollzeit
volle Freistellung
Teilzeit
meist 1 – 2 Tage/Woche
Abends
ohne Freistellung
Zuschuss zum Lohn
bis 75 %

Drei Modelle — und was sie für den Betrieb bedeuten

Von voller Freistellung bis Abendkurs.

1. Vollzeit mit voller Freistellung

Die Person ist für die Dauer der Maßnahme komplett aus dem Tagesgeschäft heraus. Das ist der intensivste Weg, bringt die schnellsten Ergebnisse und ist gleichzeitig der größte Einschnitt in die Personalplanung. Dafür greift der Zuschuss zum Arbeitsentgelt in voller Höhe — bei Betrieben unter 50 Beschäftigten bis zu 75 Prozent des fortgezahlten Entgelts.

2. Berufsbegleitend mit Teilfreistellung

Der in der Praxis häufigste Weg: ein bis zwei feste Tage pro Woche im virtuellen Klassenraum, der Rest im Betrieb. Die Maßnahme dauert länger, die Belastung verteilt sich. Der Lohnzuschuss bezieht sich auf den freigestellten Anteil.

3. Komplett außerhalb der Arbeitszeit

Abends oder am Wochenende. Für den Betrieb organisatorisch am einfachsten, für die Teilnehmenden am anstrengendsten — und mit der höchsten Abbruchquote. Ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt entfällt hier, weil kein Entgelt für Weiterbildungszeit fortgezahlt wird. Die Lehrgangskosten können trotzdem gefördert werden.

UNSER FAZIT

Unsere Erfahrung aus der Begleitung vieler Maßnahmen: Die Teilfreistellung mit festen Wochentagen funktioniert am zuverlässigsten. Feste Tage lassen sich im Team einplanen — „wenn gerade Zeit ist“ funktioniert nie.

Was Sie im Betrieb regeln sollten

Vier Punkte, die später Streit ersparen.

1

Feste Zeiten schriftlich festhalten

Welche Tage, welcher Zeitraum, ab wann. Am besten als kurze Zusatzvereinbarung — das schafft Klarheit für beide Seiten und hilft auch gegenüber der Agentur.

2

Vertretung vorher klären

Wer übernimmt welche Aufgaben? Wenn das offen bleibt, landet die Arbeit am Abend bei der weitergebildeten Person — und genau daran scheitern Maßnahmen.

3

Prüfungstermine einplanen

Zertifizierte Weiterbildungen enden mit einer Prüfung. Die Vorbereitungszeit davor sollte in der Planung auftauchen, nicht erst in der Woche davor.

4

Rückkehr bewusst gestalten

Wer nach Monaten mit neuen Kenntnissen zurückkommt und wieder genau dasselbe macht wie vorher, ist in zwölf Monaten weg. Planen Sie die veränderte Rolle mit ein — das ist ohnehin die Begründung, mit der die Förderung beantragt wird.

Häufige Fragen

Muss ein Betrieb Weiterbildung genehmigen?+
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht dazu gibt es nicht. Ansprüche können sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder ergeben — siehe unseren Ratgeber zum Bildungsurlaub. Arbeitsrechtliche Beratung im Einzelfall gehört zu Anwalt oder Verband, nicht zu uns.
Kann die Weiterbildung auf Urlaub angerechnet werden?+
Bildungsurlaub nach den Landesgesetzen ist bezahlte Freistellung und kein Erholungsurlaub. Ob eine konkrete Maßnahme dafür anerkannt wird, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Was passiert, wenn jemand die Weiterbildung abbricht?+
Das sollte früh mit der Agentur besprochen werden, weil es Auswirkungen auf die Abrechnung hat. Vorbeugen ist besser: realistische Zeitplanung und ein klares Modell senken die Abbruchquote spürbar.

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