ZUSTÄNDIGKEIT KLÄREN

Jobcenter oder Agentur für Arbeit?

Beide fördern Weiterbildungen, beide stellen Bildungsgutscheine aus — zuständig ist aber immer nur eine Stelle. Welche, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen.

Kurz gesagt

Agentur für Arbeit
ALG I (SGB III)
Jobcenter
Bürgergeld (SGB II)
Bildungsgutschein
beide möglich
Beratung durch uns
0 €

Das sollten Sie wissen.

1

Agentur für Arbeit: ALG I

Zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und noch in Beschäftigung stehen.

2

Jobcenter: Bürgergeld

Zuständig, wenn Sie Bürgergeld (SGB II) beziehen. Ansprechpartner ist Ihre persönliche Vermittlungsfachkraft.

3

Beide können fördern

Der Bildungsgutschein existiert in beiden Systemen. Die Rechtsgrundlage für die Förderung ist dieselbe.

4

Übergänge beachten

Läuft Ihr ALG I aus, wechselt die Zuständigkeit. Laufende Maßnahmen werden davon in der Regel nicht unterbrochen — klären Sie es aber vorher.

5

Arbeitgeberservice für Betriebe

Geht es um das Qualifizierungschancengesetz, ist weder Jobcenter noch klassische Vermittlung zuständig, sondern der Arbeitgeberservice.

6

Im Zweifel nachfragen

Ein Anruf bei der Servicenummer klärt die Zuständigkeit in wenigen Minuten — das spart Wochen im falschen System.

Häufige Fragen.

Wer stellt den Bildungsgutschein aus?+

Die Stelle, die für Sie zuständig ist: die Agentur für Arbeit bei ALG I, das Jobcenter beim Bürgergeld. Die Förderung selbst ist in beiden Fällen möglich.

Was ist der Arbeitgeberservice?+

Eine eigene Abteilung der Agentur für Arbeit, die Unternehmen betreut. Über sie läuft die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz — den Antrag stellt der Betrieb, nicht der Mitarbeitende.

Ich bin noch angestellt, aber gekündigt — wer ist zuständig?+

In der Regel die Agentur für Arbeit. Melden Sie sich frühzeitig arbeitssuchend, dann können Sie die Weiterbildung oft nahtlos anschließen.

Ändert sich etwas, wenn ich umziehe?+

Ja, die örtliche Zuständigkeit wechselt. Eine laufende Online-Weiterbildung können Sie in der Regel fortsetzen — informieren Sie beide Stellen rechtzeitig.

Kostenlos klären, was für Sie gilt.

Fünfzehn Minuten Gespräch — unverbindlich, trägerneutral und ohne Verkaufsdruck.