ZUSTÄNDIGKEIT KLÄREN
Jobcenter oder Agentur für Arbeit?
Beide fördern Weiterbildungen, beide stellen Bildungsgutscheine aus — zuständig ist aber immer nur eine Stelle. Welche, hängt davon ab, welche Leistung Sie beziehen.
Kurz gesagt
- Agentur für Arbeit
- ALG I (SGB III)
- Jobcenter
- Bürgergeld (SGB II)
- Bildungsgutschein
- beide möglich
- Beratung durch uns
- 0 €
Das sollten Sie wissen.
Agentur für Arbeit: ALG I
Zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und noch in Beschäftigung stehen.
Jobcenter: Bürgergeld
Zuständig, wenn Sie Bürgergeld (SGB II) beziehen. Ansprechpartner ist Ihre persönliche Vermittlungsfachkraft.
Beide können fördern
Der Bildungsgutschein existiert in beiden Systemen. Die Rechtsgrundlage für die Förderung ist dieselbe.
Übergänge beachten
Läuft Ihr ALG I aus, wechselt die Zuständigkeit. Laufende Maßnahmen werden davon in der Regel nicht unterbrochen — klären Sie es aber vorher.
Arbeitgeberservice für Betriebe
Geht es um das Qualifizierungschancengesetz, ist weder Jobcenter noch klassische Vermittlung zuständig, sondern der Arbeitgeberservice.
Im Zweifel nachfragen
Ein Anruf bei der Servicenummer klärt die Zuständigkeit in wenigen Minuten — das spart Wochen im falschen System.
Häufige Fragen.
Wer stellt den Bildungsgutschein aus?+
Die Stelle, die für Sie zuständig ist: die Agentur für Arbeit bei ALG I, das Jobcenter beim Bürgergeld. Die Förderung selbst ist in beiden Fällen möglich.
Was ist der Arbeitgeberservice?+
Eine eigene Abteilung der Agentur für Arbeit, die Unternehmen betreut. Über sie läuft die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz — den Antrag stellt der Betrieb, nicht der Mitarbeitende.
Ich bin noch angestellt, aber gekündigt — wer ist zuständig?+
In der Regel die Agentur für Arbeit. Melden Sie sich frühzeitig arbeitssuchend, dann können Sie die Weiterbildung oft nahtlos anschließen.
Ändert sich etwas, wenn ich umziehe?+
Ja, die örtliche Zuständigkeit wechselt. Eine laufende Online-Weiterbildung können Sie in der Regel fortsetzen — informieren Sie beide Stellen rechtzeitig.
Kostenlos klären, was für Sie gilt.
Fünfzehn Minuten Gespräch — unverbindlich, trägerneutral und ohne Verkaufsdruck.