FÖRDERWEGE IM VERGLEICH

Bildungsgutschein oder Qualifizierungschancengesetz?

Beide Wege führen zur vom Staat bezahlten Weiterbildung — aber sie gelten für unterschiedliche Menschen. Der entscheidende Unterschied: Haben Sie gerade einen Arbeitsvertrag oder nicht?

Kurz gesagt

Bildungsgutschein
für Arbeitssuchende
QCG
für Beschäftigte
Förderhöhe
bis 100 %
Antragsteller
Sie bzw. Ihr Arbeitgeber
Beratung
0 €

Die zwei Wege im Direktvergleich.

WEG 1 · ARBEITSSUCHENDE

Bildungsgutschein

Passt, wennSie arbeitssuchend gemeldet sind oder Ihr Job ausläuft.
  • 100 % der Kurskosten werden übernommen
  • Fahrt- und Betreuungskosten oft zusätzlich möglich
  • Arbeitslosengeld läuft während der Maßnahme weiter
  • Sie wählen den Träger frei
  • Bewilligung liegt im Ermessen Ihres Vermittlers
  • Antrag vor Kursbeginn nötig

WEG 2 · BESCHÄFTIGTE

Qualifizierungschancengesetz

Passt, wennSie angestellt sind und Ihr Arbeitgeber mitzieht.
  • Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss während der Schulung
  • Gilt branchenunabhängig für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
  • Job bleibt bestehen — kein Risiko
  • Der Arbeitgeber stellt den Antrag, nicht Sie
  • Förderquote sinkt mit Betriebsgröße

Alle Unterschiede auf einen Blick.

KriteriumBildungsgutscheinQualifizierungschancengesetz
Für wenArbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit BedrohteSozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Wer beantragtSie selbst bei Jobcenter oder AgenturIhr Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice
Kurskostenbis 100 %bis 100 % (je nach Betriebsgröße)
LohnkostenALG läuft weiterbis 75 % Zuschuss
Rechtsgrundlage§ 81 SGB III§ 82 SGB III
Typische Dauer bis Start2–6 Wochen4–8 Wochen

UNSER FAZIT

Die Frage stellt sich in der Praxis selten: Ihr Status entscheidet. Arbeitssuchend? Bildungsgutschein. Angestellt? Qualifizierungschancengesetz. Spannend wird es im Übergang — wenn die Kündigung schon vorliegt, der Job aber noch läuft. Dann lohnt sich ein Gespräch, weil in diesem Fenster beide Wege offenstehen können.

Häufige Fragen.

Kann ich beide Förderungen kombinieren?+

Nein, für dieselbe Maßnahme greift immer nur ein Förderweg. Welcher, richtet sich nach Ihrem Status zum Zeitpunkt des Antrags.

Ich bin gekündigt, arbeite aber noch — was gilt für mich?+

Sie gelten als "von Arbeitslosigkeit bedroht" und können bereits während der Kündigungsfrist einen Bildungsgutschein beantragen. Das ist sogar der beste Zeitpunkt, weil die Maßnahme oft nahtlos anschließen kann.

Muss mein Arbeitgeber beim QCG mitmachen?+

Ja. Den Antrag stellt der Betrieb beim Arbeitgeberservice. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass für Ihren Chef kaum Aufwand bleibt — das ist erfahrungsgemäß das größte Hindernis.

Wie hoch ist die Förderung beim Qualifizierungschancengesetz genau?+

Sie hängt von der Betriebsgröße ab: Kleinstbetriebe erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten, größere Unternehmen anteilig weniger. Dazu kommt der Zuschuss zum Arbeitsentgelt von bis zu 75 %. Die genaue Quote prüfen wir kostenfrei.

Unsicher, welcher Weg zu Ihnen passt?

Im kostenlosen Fördercheck klären wir in fünfzehn Minuten, welche Variante in Ihrer Situation wirklich funktioniert.