UNTERNEHMENSFÖRDERUNG · BUND

Förderung des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen.

Auf Bundesebene laufen 2026 für KMU weiterhin die BAFA-Beratungsförderung (befristet bis 31.12.2026), das ZIM für Innovation (Richtlinie vom 28.11.2024, gültig bis 31.12.2028), die KfW-Förderkredite für Digitalisierung, Innovation und Gründung sowie die Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit nach § 82 SGB III (seit 01.04.2024 durch das Weiterbildungsgesetz neu gefasst). Reine Digitalisierungszuschüsse sind entfallen: go-digital ist zum 31.12.2024 ausgelaufen und Digital jetzt bereits zum 31.12.2023 (Förderportal zum 31.03.2026 geschlossen). Der Bund verweist Betriebe stattdessen auf die kostenfreien Mittelstand-Digital Zentren und die KfW-Kredite; EFRE-Zuschüsse werden nicht vom Bund, sondern von den Ländern über eigene Programme vergeben. Hinweis: Das zuständige Ministerium wurde am 06.05.2025 von BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) in BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) umbenannt.

Kurz gesagt

Förderinstitut
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau, Förderbank des Bundes)
EFRE-Programm
–
Programme geprüft
9
davon offen
7
Stand
September 2026

Die Programme des Bundes im Überblick

Jedes Programm mit Status und Link zur offiziellen Quelle. Zahlen stehen nur dort, wo die Quelle sie nennt.

ProgrammBereichArtHöhe laut QuelleStatus
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Auftrag des BMWE, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
BeratungZuschuss50 Prozent, maximal 1.750 Euro (alte Bundesländer einschließlich Land Berlin und Region Leipzig); 80 Prozent, maximal 2.800 Euro (neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig sowie Regionen Lüneburg und Trier); Bemessungsgrundlage 3.500 Euro je BeratungoffenQuelle
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Richtlinie ursprünglich vom BMWK erlassen (Umbenennung in BMWE am 06.05.2025)
Innovation und ForschungZuschussNicht rückzahlbare Zuschüsse mit Förderquoten je nach Unternehmensgröße und Kooperationsform von rund 25 bis 55 Prozent der förderfähigen Kosten (exakte Einzelsätze je Größenklasse nur in der Detail-Richtlinie)offenQuelle
ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512)
KfW (Förderbank des Bundes), Antrag über die Hausbank
DigitalisierungDarlehenKredit bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben in den Stufen 2 und 3, bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1; Tilgungszuschuss (ERP-Förderzuschuss) von 3 Prozent in Stufe 2 und 5 Prozent in Stufe 3, gedeckelt auf 200.000 EurooffenQuelle
ERP-Gründerkredit, StartGeld (KfW 067)
KfW (Förderbank des Bundes), Antrag über die Hausbank
GründungDarlehenBis zu 200.000 Euro pro Vorhaben, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel; 80 Prozent Haftungsfreistellung für die HausbankoffenQuelle
Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (§ 82 SGB III, ursprünglich Qualifizierungschancengesetz)
Bundesagentur für Arbeit
WeiterbildungZuschussSeit 01.04.2024 dreistufig gestaffelt: unter 50 Beschäftigte bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt; 50 bis unter 500 Beschäftigte 50 Prozent (mit Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung 55 Prozent) bzw. bis 50 Prozent Entgeltzuschuss; ab 500 Beschäftigte 25 Prozent (mit TV/BV 30 Prozent) bzw. bis 25 Prozent EntgeltzuschussoffenQuelle
INNO-KOM, Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); Richtlinie vom 02.01.2023 vom BMWK erlassen (Umbenennung in BMWE am 06.05.2025). Projektträger: EURONORM GmbH
Innovation und ForschungZuschussFür investive Vorhaben (Nr. 2.4 der Richtlinie) in der Regel bis 250.000 Euro je kleiner Einrichtung (unter 50 Beschäftigte in VZÄ) und bis 500.000 Euro je übriger Einrichtung pro Haushaltsjahr; für marktorientierte FuE-Vorhaben bis 400.000 Euro und für Vorlaufforschung bis 550.000 Euro je VorhabenoffenQuelle
EXIST-Gründungsstipendium
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), kofinanziert aus dem ESF Plus; Projektträger: Projektträger Jülich (PtJ)
GründungZuschussStipendium nach Qualifikation: Studierende 1.000 Euro/Monat, Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro/Monat, Hochschulabsolventen 2.500 Euro/Monat, promovierte Gründer 3.000 Euro/Monat; Kinderzuschlag 150 Euro je Kind/Monat; Sachmittel bis 10.000 Euro (Einzelgründung) bzw. 30.000 Euro (Teamgründung); Coaching bis 5.000 Euro; Förderdauer in der Regel zwölf MonateoffenQuelle
go-digital
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); zum Zeitpunkt des Auslaufens BMWK
DigitalisierungZuschusssiehe QuelleausgelaufenQuelle
Digital jetzt, Investitionsförderung für KMU
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE); zum Zeitpunkt des Auslaufens BMWK. Projektträger: DLR Projektträger
InvestitionZuschusssiehe QuelleausgelaufenQuelle

DIGITALISIERUNG UND KI · PARTNER PHOENIXONE AI

Förderung für Digitalisierung oder KI des Bundes beantragen?

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Was gefördert wird

Nach Bereichen sortiert. Für den Antrag gelten immer die aktuellen Bedingungen des Förderinstituts.

DIGITALISIERUNG

ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512)

Zinsgünstige Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben, darunter Hard- und Software, Prozessdigitalisierung, IT-Sicherheit, Cloud, KI sowie Qualifizierung der Beschäftigten. Investitionen und Betriebsmittel sind förderfähig. Kredit-Nr. 511 ohne, Kredit-Nr. 512 mit Haftungsfreistellung. Kredit bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben in den Stufen 2 und 3, bis zu 7,5 Mio. Euro in Stufe 1; Tilgungszuschuss (ERP-Förderzuschuss) von 3 Prozent in Stufe 2 und 5 Prozent in Stufe 3, gedeckelt auf 200.000 Euro.

DIGITALISIERUNG

go-digital

Bezuschusste geförderte Beratungs- und Umsetzungsleistungen autorisierter Beratungsunternehmen in den Modulen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitale Markterschließung und Datenkompetenz.

INNOVATION UND FORSCHUNG

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Technologieoffene Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (Einzelprojekte, Kooperationsprojekte, Innovationsnetzwerke) zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Nicht rückzahlbare Zuschüsse mit Förderquoten je nach Unternehmensgröße und Kooperationsform von rund 25 bis 55 Prozent der förderfähigen Kosten (exakte Einzelsätze je Größenklasse nur in der Detail-Richtlinie).

INNOVATION UND FORSCHUNG

INNO-KOM, Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen

Zuschüsse für Forschungsvorhaben und Investitionen in die Forschungsinfrastruktur gemeinnütziger Forschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen. Die Ergebnisse fließen als Technologietransfer an KMU. Für investive Vorhaben (Nr. 2.4 der Richtlinie) in der Regel bis 250.000 Euro je kleiner Einrichtung (unter 50 Beschäftigte in VZÄ) und bis 500.000 Euro je übriger Einrichtung pro Haushaltsjahr; für marktorientierte FuE-Vorhaben bis 400.000 Euro und für Vorlaufforschung bis 550.000 Euro je Vorhaben.

BERATUNG

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Bezuschusst wird eine allgemeine Unternehmensberatung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen. Bemessungsgrundlage sind Beratungskosten bis 3.500 Euro je Beratung. Je Unternehmen sind bis zu fünf abgeschlossene Beratungen über die Laufzeit förderfähig, maximal zwei pro Jahr. 50 Prozent, maximal 1.750 Euro (alte Bundesländer einschließlich Land Berlin und Region Leipzig); 80 Prozent, maximal 2.800 Euro (neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig sowie Regionen Lüneburg und Trier); Bemessungsgrundlage 3.500 Euro je Beratung.

INVESTITION

Digital jetzt, Investitionsförderung für KMU

Investitionszuschuss für digitale Technologien (Hard- und Software) sowie für die Qualifizierung der Beschäftigten im Bereich Digitalisierung.

WEITERBILDUNG

Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter (§ 82 SGB III, ursprünglich Qualifizierungschancengesetz)

Zuschuss zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt für die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeiten durch Technologie ersetzt werden können oder die in Engpassberufen tätig sind. Voraussetzung ist u. a. ein AZAV-zertifizierter Träger und eine Maßnahmedauer von mehr als 120 Stunden. Seit 01.04.2024 dreistufig gestaffelt: unter 50 Beschäftigte bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und bis 75 Prozent Zuschuss zum Arbeitsentgelt; 50 bis unter 500 Beschäftigte 50 Prozent (mit Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung 55 Prozent) bzw. bis 50 Prozent Entgeltzuschuss; ab 500 Beschäftigte 25 Prozent (mit TV/BV 30 Prozent) bzw. bis 25 Prozent Entgeltzuschuss.

GRÜNDUNG

ERP-Gründerkredit, StartGeld (KfW 067)

Zinsgünstiger Kredit für Gründung, Übernahme und Festigung, für Investitionen und Betriebsmittel. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Kreditrisikos gegenüber der durchleitenden Bank. Bis zu 200.000 Euro pro Vorhaben, davon bis zu 80.000 Euro für Betriebsmittel; 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank.

GRÜNDUNG

EXIST-Gründungsstipendium

Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie Sach- und Coachingmittel, um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Gründungsvorhaben aus Hochschulen in einen Businessplan zu überführen. Stipendium nach Qualifikation: Studierende 1.000 Euro/Monat, Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung 2.000 Euro/Monat, Hochschulabsolventen 2.500 Euro/Monat, promovierte Gründer 3.000 Euro/Monat; Kinderzuschlag 150 Euro je Kind/Monat; Sachmittel bis 10.000 Euro (Einzelgründung) bzw. 30.000 Euro (Teamgründung); Coaching bis 5.000 Euro; Förderdauer in der Regel zwölf Monate.

Zwei Wege, je nachdem was Sie vorhaben

Förderung ist nicht gleich Förderung. Wer Mitarbeitende qualifiziert, braucht andere Töpfe als wer in Software, KI oder digitale Abläufe investiert. Deshalb gibt es zwei Ansprechpartner.

WEITERBILDUNG

Mitarbeitende qualifizieren

Qualifizierungschancengesetz, Bildungsgutschein und Landesprogramme für Weiterbildung. Das ist unser Kerngebiet: Wir prüfen den Förderweg, stellen den Kontakt zur Agentur für Arbeit her und begleiten den Antrag. Die Beratung ist kostenfrei.

DIGITALISIERUNG UND KI

In Software, KI und digitale Abläufe investieren

Zuschüsse für Digitalisierung, KI-Einführung und Beratung laufen über die Förderbanken der Länder und des Bundes. Dafür arbeiten wir mit unserem Partner PhoenixOne AI aus Leipzig zusammen. PhoenixOne entwickelt KI-Systeme und digitale Abläufe für den Mittelstand und klärt mit Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt.

Offenlegung: PhoenixOne AI hat diese Website umgesetzt und ist Partner von Förderkonzepte.

Häufige Fragen

Welches Förderinstitut ist des Bundes zuständig?+
Auf Bundesebene vergeben vor allem das BAFA, die KfW und die Projektträger der Bundesministerien Fördermittel an Unternehmen.
Gibt es des Bundes Zuschüsse für Digitalisierung?+
Ja. Aktuell offen: ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW 511/512). Die Details stehen in der Tabelle oben, jeweils mit Link zur offiziellen Quelle.
Welche Programme sind ausgesetzt oder ausgelaufen?+
go-digital, Digital jetzt, Investitionsförderung für KMU. Wir führen sie auf, damit Sie keine Zeit mit einem Antrag verlieren, der derzeit nicht möglich ist.
Muss ich den Antrag vor Projektbeginn stellen?+
In aller Regel ja. Fast alle Zuschussprogramme verlangen, dass der Antrag gestellt ist, bevor Aufträge vergeben oder Verträge unterschrieben werden. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Programms.
Wer hilft beim Antrag für Weiterbildung und wer bei Digitalisierung?+
Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst und kostenfrei. Für Förderung von Digitalisierung und KI stellen wir den Kontakt zu unserem Partner PhoenixOne AI her.

Welcher Topf ist Ihrer?

Für Digitalisierung und KI buchen Sie direkt einen Termin bei unserem Partner PhoenixOne AI. Für geförderte Weiterbildung beraten wir Sie selbst und kostenfrei.