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KI-VERORDNUNG · ARTIKEL 4 · SCHULUNGSPFLICHT · GEFÖRDERT

KI-Verordnung: Schulungspflicht nach Artikel 4 erfüllen — gefördert statt bezahlt.

Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Betreiber ist jeder Betrieb, der KI nutzt, auch ChatGPT im Büro. Hier steht, was das bedeutet, wie man es nachweist und wie der Staat die Schulung bezahlt.

Auf einen Blick

Für wen
Geschäftsführung, Compliance, HR, alle KI-Nutzer
Weiterbildungskosten
bis zu 100 % übernommen
Lohn während der Schulung
bis zu 75 % Zuschuss
Format
100 % online, berufsbegleitend
Abschluss
IHK-Zertifikat
Ihr Eigenanteil
ab 0 €

Was Artikel 4 der KI-Verordnung verlangt.

Sechs Punkte, die jeder Betrieb kennen sollte.

  • Gilt seit dem 2. Februar 2025 für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, ohne Untergrenze bei der Betriebsgröße
  • Betreiber ist jedes Unternehmen, das KI im Arbeitsalltag einsetzt, von ChatGPT bis zum Chatbot
  • Verlangt wird KI-Kompetenz, die zur Aufgabe, zu den Vorkenntnissen und zum Einsatzkontext der Mitarbeiter passt
  • Nachweis über dokumentierte Schulungen; ein Zertifikat ist der belastbarste Beleg
  • Ab August 2026 kommen Transparenzpflichten und Pflichten für Hochrisiko-Systeme hinzu
  • Verstöße wirken sich auf Haftung, Aufsicht und Kundenbeziehungen aus, auch ohne eigenes Bußgeld in Artikel 4
KI-Verordnung: Schulungspflicht nach Artikel 4 erfüllen: online und staatlich gefördert

Die Pflicht ist da, die Förderung auch. Wer beides zusammen denkt, schult sein Team ohne Eigenanteil.

Pflicht und Förderung: das eine verlangt, was das andere bezahlt.

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der KI-Verordnung von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, ausreichende KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter. Der Staat bezahlt den Weg dorthin.

PFLICHT SEIT FEBRUAR 2025

KI-Kompetenz nach Artikel 4 KI-Verordnung

  • Gilt für jeden Betrieb, der KI-Werkzeuge nutzt, auch ChatGPT im Büro
  • Verlangt nachweisbare Schulung der Mitarbeiter, passend zu ihrer Aufgabe
  • Ein IHK-Zertifikat ist der Nachweis, der bei Prüfung und Kunden zählt
Schulungsbedarf klären

FÖRDERUNG FÜR BETRIEBE

Qualifizierungs­chancen­gesetz

  • Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen
  • Bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss, solange geschult wird
  • Antrag beim Arbeitgeberservice: Erhebungsbogen und Abwicklung übernehmen wir
So funktioniert die Förderung

PFLICHT SEIT 2. FEBRUAR 2025

Das Gesetz verlangt geschulte Mitarbeiter. Der Staat bezahlt die Schulung.

KI-Weiterbildung mit IHK-Zertifikat erfüllt Artikel 4 nachweisbar und wird über das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100 % gefördert. Den Antrag stellen wir.

In drei Schritten zur geförderten KI-Weiterbildung.

  1. 1

    15 Minuten Fördercheck

    Wir prüfen, welche Förderung für Ihren Betrieb greift und welche Mitarbeiter geschult werden sollen.

  2. 2

    Wir übernehmen den Antrag

    Erhebungsbogen, Unterlagen, Abstimmung mit dem Arbeitgeberservice: läuft komplett über uns, kostenfrei.

  3. 3

    Team startet

    Online und berufsbegleitend, der Betrieb läuft weiter. Persönliche Begleitung bis zum IHK-Zertifikat.

Wer nach der KI-Verordnung geschult werden sollte.

Geschäftsführung

Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung und brauchen einen Nachweis, der hält.

Compliance und Datenschutz

Sie ordnen den KI-Einsatz ein, setzen Richtlinien und führen die Nachweise.

Alle Mitarbeiter, die KI nutzen

Sie brauchen eine Schulung, die zu ihrer Aufgabe passt, und ein Zertifikat dafür.

Häufige Fragen zur KI-Weiterbildung zur KI-Verordnung.

Fünfzehn Minuten. Dann wissen Sie, wie Sie Artikel 4 erfüllen, ohne zu bezahlen.

Im kostenlosen Fördercheck klären wir, wer in Ihrem Betrieb geschult werden muss und wie das gefördert wird, unverbindlich.